Ministerpräsident Börner lehnt Eröffnung eines Volksbegehrens gegen die Startbahn West ab

 

Ereignis

Was geschah

Einstimmig billigt der Hessische Landtag in Wiesbaden eine Regierungserklärung von Ministerpräsident Holger Börner (1931–2006; SPD), in der er den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen den Bau der Startbahn 18 West auf dem Flughafen Frankfurt mit verfassungsrechtlichen Gründen ablehnt, und sich zum wiederholten Mal ausdrücklich für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ausspricht. Ein Zusatzantrag der CDU-Fraktion auf Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips auf dem Flughafengelände und einem entschiedenen Vorgehen gegen Rechtsverstöße findet ebenfalls parteiübergreifend ungeteilte Zustimmung. Ausdrücklich mahnt der Hessische Landtag in diesem Zusammenhang die Startbahngegner zur Gewaltlosigkeit und warnt besonders Lehrer davor, ihre Schüler zur Teilnahme an den Protesten zu ermuntern, da dies nicht mit den Dienstpflichten der vom Staat beschäftigten Lehrkräfte vereinbar sei. Vor der Abstimmung über die von Börner eingebrachte Regierungserklärung äußerten Abgeordnete aller drei Parteien des Landtags ihre Besorgnis über die gewalttätigen Züge des Startbahnkonflikts. Gemeinsam vertreten sie die Auffassung, dass die in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Startbahnbau begangenen Straftaten die Verfassung und die Gesetze der Bundesrepublik in Frage stellen. Die christdemokratische Opposition kritisiert es allerdings als Versäumnis der Landesregierung, die Bevölkerung nicht ausreichend über die engen Grenzen der Möglichkeiten eines Volksbegehrens informiert zu haben. Dies habe verbreitet zu „Verbitterung der Bürger über die angebliche Ohnmacht des einzelnen im demokratischen Staat“ geführt.1 Börner betont, dass die Landesregierung bei der Ablehnung des Antrags der Startbahngegner keinerlei Ermessensspielraum habe. Der Antrag sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Er verstoße „eindeutig“ gegen die die Zuständigkeiten von Bund und Ländern regelnden Artikel 73 („Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung“) und 87 („Gegenstände der bundeseigenen Verwaltung“) des Grundgesetzes und sei deshalb unzulässig. Tags zuvor hatte bereits der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Horst Winterstein (1934–2006), Kommunalpolitikern, die in der „Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren und Volksentscheid ‚Keine Startbahn West‘“ mitwirken, den Vorwurf gemacht, „sie wüßten schon seit langem Bescheid, daß der von den Startbahngegnern vorgelegte Gesetzesentwurf zur Verhinderung des Flughafenausbaus verfassungswidrig sei“. Ein der SPD-Fraktion jetzt vorliegendes Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in Mühlheim vom 17. August 1981, das offensichtlich von den vom Startbahnbau betroffenen Gemeinden im Kreis Groß-Gerau angefordert worden war, komme laut Winterstein eindeutig zu der Feststellung, „daß der Gesetzesentwurf der Startbahngegner gegen das Grundgesetz verstoße“.2
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.11.1981, S. 1.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.11.1981, S. 38.

Literatur

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.11.1981, S. 1: Börner lehnt Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ab: „Der Bau der Startbahn ist unvermeidbar“. Landtag einstimmig hinter dem Ministerpräsidenten

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ministerpräsident Börner lehnt Eröffnung eines Volksbegehrens gegen die Startbahn West ab, 25. November 1981“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1453_ministerpraesident-boerner-lehnt-eroeffnung-eines-volksbegehrens-gegen-die-startbahn-west-ab> (aufgerufen am 25.11.2025)

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