Forderungen Frankfurter Juden an Veltin Peters Witwe und Bechtold Kempfs Erben zu Niederdorfelden
Stückangaben
Regest
Am 1. Juni 1563 bekennt Veltin Peters Witwe zu Niederdorfelden, daß sie dem [Frankfurter] Juden Abraham zum Paradies 44 fl. schuldet, die unverzinst in jährlichen Raten von 11 f1l. abbezahlt werden sollen.
Am 19. April 1565 wird festgestellt, daß 33 fl. bezahlt sind und der Rest nebst 5 fl. für in Rottweil erwachsene Prozeßkosten zinslos im Herbst beglichen werden soll. Geschieht das nicht, soll die verbleibende Summe mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden verzinst werden.
Am 28. Juni 1568 bekennt Bechtold Kempf aus Niederdorfelden, daß er den Frankfurter Juden Abraham und Hayumb [zum Paradies] 240 fl. schuldet, die er mit jährlich im Herbst zahlbaren Raten von 12 fl. abtragen will.
Am 7. Juni 1569 erteilen Räte und Befehlhaber zu Hanau Abraham und Hayumb Geleit und laden sie zum 10. des Monats, um sie mit ihren widerrechtlich in Rottweil angeklagten Schuldnern aus Niederdorfelden, der Witwe von Veltin Peter und den Erben des Bechtold Kempf, zu vergleichen.
Am 4. Juli erinnert Abraham die hanauischen Räte daran, daß er, weil beim vergangenen Termin nur der Vergleich mit der Witwe geschlossen werden konnte, aufgefordert worden ist, in vierzehn Tagen erneut um Geleit nachzusuchen. Er bittet daher mit dem Bemerken, daß der Prozeß in Rottweil vorerst ruht, um Geleit vom 4. bis 8. Juli für sich und Hayumb.
Am 8. Juli berichtet Paulus Kempf aus Niederdorfelden, daß ihn der Frankfurter Jude Israhel zum Engel wegen von seinem Vater gemachter Schulden in Rottweil verklagt hat. Diese Klage ist von der Regierung Hanau beim Hofgericht abgefordert und Kempf angewiesen worden, ein Verzeichnis der ihm bei seiner Hochzeit übergebenen Brautgabe und Heimsteuer zu erstellen. Er überreicht dieses Verzeichnis am 16. Juli mit der Bitte, ihm vom Nachlaß seines Vaters so viel zu lassen, daß er seine schwachsinnig gewordene Mutter davon unterhalten kann. Laut seiner Aussage gehören zu den väterlichen Schulden auch 10 fl., die Heiumbs Witwe zu Windecken zu fordern hat.
Am 25. November 1569 bitten Abraham und Hayumb, die sich bisher dreimal vergeblich um einen Vergleich mit Bechtold Kempfs Erben bemüht haben, erneut um Geleit für den 28. November bis 2. Dezember. Ihrer Bitte wird entsprochen.
Weitere Angaben
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau E 35 II a Nr. 22
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen Frankfurter Juden an Veltin Peters Witwe und Bechtold Kempfs Erben zu Niederdorfelden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6454_forderungen-frankfurter-juden-an-veltin-peters-witwe-und-bechtold-kempfs-erben-zu-niederdorfelden> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6454