Forderungen des Frankfurter Juden Ysrahel zum Engel an Claus Schellflegel zu Hochstadt und seinen Bruder zu Wachenbuchen

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1563 Februar 3 - 1565 September 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 3. Februar 1563 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Hochstadt davon, daß Claus Schellflegel (Schefflegel) aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Ysrahel zum Engel geächtet worden ist.
Am 14. Januar 1564 berichtet Peter Schellflegel aus Wachenbuchen vor der Kanzlei Hanau, daß er eine Bürgschaft über 250 fl. übernommen hat, die sein Bruder Claus Ysrahel zum Engel schuldig war. Als Claus in der letzten Woche mit Wein nach Frankfurt gefahren ist, hat er seinen Bruder Peter und dessen Frau auch dorthin bestellt und sie glauben lassen, er wolle sie der Bürgschaft entledigen. Als Peter jedoch zu Ysrahel kam, hatte sein Bruder, der auch dort gewesen war, Frankfurt bereits wieder "listiglichen" verlassen, und Peter mußte Ysrahel, der ihm mit Gefängnis drohte, die Bezahlung der Schuld binnen acht Tagen zusagen. Er bittet daher um die Erlaubnis, die ihm von seinem Bruder verpfändeten Grundstücke verkaufen zu dürfen, damit er Ysrahel zufriedenstellen kann. Darauf fordern die hanauischen Räte den Rat der Stadt Frankfurt auf, Ysrahel zu bewegen, den Bürgen Peter Schellflegel unangefochten zu lassen, bis sein Rechtsstreit mit Claus Schellflegel entschieden ist.
Am 4. September 1565 bekennt Claus Schellflegel, daß er und sein Schwiegersohn Hans Metzler zu Rüdigheim Ysrahel 800 fl. schuldig sind und er sich, nachdem Ysrahel ihn hat in den Schuldturm werfen lassen, mit ihm dahin verglichen hat, daß er, Schellflegel, seinen Schuldanteil von 320 fl. in Raten von je 50 fl. jährlich zu Martini abzahlen soll. Er verspricht, Frankfurt erst zu verlassen, wenn er Ysrahel eine zufriedenstellende Währ- und Bürgschaft geleistet hat, und Irrungen mit ihm vor dem Frankfurter Stadtgericht auszutragen.
Am 6. September anerkennt Peter Schellflegel den Vergleich zwischen Ysrahel und seinem Bruder, der ein Jahr und sechs Monate im Schuldturm gesessen hat, und bürgt für die Bezahlung der Schuld.

Weitere Angaben

vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28470; vgl. Nr. 1573, 1711, 1762, 1799, 1919, 2072, 2119, 2178, 2197, 2259.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Ysrahel zum Engel an Claus Schellflegel zu Hochstadt und seinen Bruder zu Wachenbuchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6446_forderungen-des-frankfurter-juden-ysrahel-zum-engel-an-claus-schellflegel-zu-hochstadt-und-seinen-bruder-zu-wachenbuchen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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