Forderungen Frankfurter Juden an hanauische Untertanen
Stückangaben
Regest
In einem am 16. Januar 1531 von der Kanzlei Hanau erstellten Verzeichnis der Judenschulden in Bergen, Enkheim und Seckbach werden folgende Frankfurter Gläubiger genannt: David zum roten Hut, Saloman zum Rindsfuß, Seligman zum Schaf, Schlauman zum Spiegel und Hirtz zur Sonne. Anshelm [zum Hirsch] und Seligman [zum grünen Schild] sind nicht erschienen, so daß ihre Forderungen in Bergen, Bischofsheim, Fechenheim und Seckbach nicht aufgezeichnet werden konnten, doch wird etwas später
Am 4. Dezember 1536 übergibt David zum roten Hut, der Schwiegersohn des Salme von Schierstein, der Hanauer Kanzlei eine neue Auflistung seiner sich auf insgesamt 271 fl. 1 Schilling
Am 11. Dezember reicht auch der junge Seligman zum grünen Schild ein Verzeichnis seiner zu Bergen, Bischofsheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Hochstadt, Preungesheim und Seckbach lebenden Schuldner ein.
Am 29. November 1537 vereinbaren die hanauischen Räte mit Vertretern der Stadt Frankfurt einen Tag zu Bergen, bei dem die Frankfurter Juden unter Eid ihre Forderungen an hanauische Untertanen offenlegen sollen. Für länger als zehn Jahre ausgeliehene Beträge soll, sofern nicht bereits Zinsen bezahlt wurden, ein Zinssatz von 1 fl. pro Jahr auf je 20 fl. erlaubt sein. Mit Schuldnern, die nicht gleich bezahlen können, sind fest Zahlungsfristen auszuhandeln.
Dagegen soll die Stadt Frankfurt ihren Juden untersagen, Geld an hanauische Untertanen zu leihen und ihnen bei etwaigen Irrungen jegliche Rechtshilfe verweigern, wenn sie diese nicht vor den hanauischen Gerichten austragen wollen. Das hat auch für die aus Frankfurt abgezogenen Juden zu gelten, insbesondere für die von Seligman zu Friedberg
Die Stadt Frankfurt lehnt diese Forderungen ab, und auch eine Fortsetzung der Verhandlungen während der Fastenmesse 1538 führt zu keinem Ergebnis.
Am 30. Mai 1538 protestieren Räte und Befehlhaber in Frankfurt dagegen, daß die dortigen Juden drohen, ihre hanauischen Schuldner vor das Hofgericht Rottweil zu bringen. Sie fordern die Stadt auf, dafür zu sorgen, daß dies unterbleibt und die Juden ihre Klagen, wie billig, in Hanau anhängig machen.
Am 27. Februar 1539 laden Räte und Befehlhaber in Absprache mit dem Stadtschultheißen die Frankfurter Juden zu Vergleichsverhandlungen mit ihren Schuldnern zu einem Tag am 16. März in Frankfurt.
Weitere Angaben
vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25973, vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28475, vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28481, vgl. auch StAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28651 und Nr. 1176.
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau D 1 Nr. 23 1/2 Bd. 1 Nr. 33
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen Frankfurter Juden an hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6341_forderungen-frankfurter-juden-an-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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