Forderungen Frankfurter Juden an hanauische Untertanen

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1531 Januar 16 - 1539 Februar 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einem am 16. Januar 1531 von der Kanzlei Hanau erstellten Verzeichnis der Judenschulden in Bergen, Enkheim und Seckbach werden folgende Frankfurter Gläubiger genannt: David zum roten Hut, Saloman zum Rindsfuß, Seligman zum Schaf, Schlauman zum Spiegel und Hirtz zur Sonne. Anshelm [zum Hirsch] und Seligman [zum grünen Schild] sind nicht erschienen, so daß ihre Forderungen in Bergen, Bischofsheim, Fechenheim und Seckbach nicht aufgezeichnet werden konnten, doch wird etwas später 1#Kanzleiniederschrift o.D.; am 28. Dez. 1534 vergleicht sich Seligman mit seinen Schuldnern zu Seckbach, vgl. 86 Hanauer Nachträge Nr. 25973. dann doch noch ein Verzeichnis von den Außenständen des jungen Seligman zu Bergen, Bischofsheim, Enkheim, Eschersheim und Praunheim angefertigt.
Am 4. Dezember 1536 übergibt David zum roten Hut, der Schwiegersohn des Salme von Schierstein, der Hanauer Kanzlei eine neue Auflistung seiner sich auf insgesamt 271 fl. 1 Schilling23#Laut Dorsalvermerk waren es 279 fl. 1 Schilling. belaufenden Forderungen in Bergen, Enkheim und Seckbach.
Am 11. Dezember reicht auch der junge Seligman zum grünen Schild ein Verzeichnis seiner zu Bergen, Bischofsheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Hochstadt, Preungesheim und Seckbach lebenden Schuldner ein.
Am 29. November 1537 vereinbaren die hanauischen Räte mit Vertretern der Stadt Frankfurt einen Tag zu Bergen, bei dem die Frankfurter Juden unter Eid ihre Forderungen an hanauische Untertanen offenlegen sollen. Für länger als zehn Jahre ausgeliehene Beträge soll, sofern nicht bereits Zinsen bezahlt wurden, ein Zinssatz von 1 fl. pro Jahr auf je 20 fl. erlaubt sein. Mit Schuldnern, die nicht gleich bezahlen können, sind fest Zahlungsfristen auszuhandeln.
Dagegen soll die Stadt Frankfurt ihren Juden untersagen, Geld an hanauische Untertanen zu leihen und ihnen bei etwaigen Irrungen jegliche Rechtshilfe verweigern, wenn sie diese nicht vor den hanauischen Gerichten austragen wollen. Das hat auch für die aus Frankfurt abgezogenen Juden zu gelten, insbesondere für die von Seligman zu Friedberg 3#Gemeint ist wohl Seligman zum Schaf. veranlaßten Pfändungen. Die hanauischen Räte werden ihrerseits den Untertanen der Grafschaft das Borgen bei den Frankfurter Juden verbieten.
Die Stadt Frankfurt lehnt diese Forderungen ab, und auch eine Fortsetzung der Verhandlungen während der Fastenmesse 1538 führt zu keinem Ergebnis.
Am 30. Mai 1538 protestieren Räte und Befehlhaber in Frankfurt dagegen, daß die dortigen Juden drohen, ihre hanauischen Schuldner vor das Hofgericht Rottweil zu bringen. Sie fordern die Stadt auf, dafür zu sorgen, daß dies unterbleibt und die Juden ihre Klagen, wie billig, in Hanau anhängig machen.
Am 27. Februar 1539 laden Räte und Befehlhaber in Absprache mit dem Stadtschultheißen die Frankfurter Juden zu Vergleichsverhandlungen mit ihren Schuldnern zu einem Tag am 16. März in Frankfurt.

Weitere Angaben

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau D 1 Nr. 23 1/2 Bd. 1 Nr. 33

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen Frankfurter Juden an hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6341_forderungen-frankfurter-juden-an-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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