Ungebührliche Reden des Juden Götzchen zu Nauheim
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Regest
Am 22. Februar 1485 bittet Graf Philipp von Hanau den hessischen Hofmeister Hans von Dörnberg, dafür zu sorgen, daß der Keller zu Butzbach, der den zu Frankfurt wegen des gefangenen Juden
Am 1. März bekennen die Juden Hirtz aus Friedberg und Gümpe aus Windecken, daß der Nauheimer Jude Götzchen, der "ungebürlicher wort halben", die er gegen den Landgrafen von Hessen geäußert haben soll, einige Zeit in Haft war, auf Fürsprache seines Schutzherrn, des Grafen Philipp von Hanau, bis zur Behandlung des Falles bei der kommenden Fastenmesse freigelassen worden ist. Hirtz und Gümpe haben sich "an eines rechten jüdschen eits stat" verpflichtet, für ihn zu haften und zu bürgen und Götzchen, wenn es bei der Verhandlung zu keiner Einigung kommt, in ein ihnen vom hessischen Hofmeister zu benennendes offenes Wirtshaus nach Butzbach, Marburg oder Ziegenberg zu bringen.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ungebührliche Reden des Juden Götzchen zu Nauheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6279_ungebuehrliche-reden-des-juden-goetzchen-zu-nauheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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