Forderungen des Frankfurter Juden Schmuel zum Drachen an Hans Maul zu Hanau
Stückangaben
Regest
Am 26. Juli 1600 verwahrt sich Hans Maul zu Hanau gegen die vom Frankfurter Judenboten überbrachten Forderungen des Schmuel (Schmol) zum Drachen gegen ihn und seine Bürgen. Er teilt Räten und Befehlhabern mit, daß er vor dem Amtmann zu Windecken bewiesen hat, daß Schmuel bezahlt worden ist, und bittet, die Vollstreckung des neuen, von Schmuel erwirkten Zahlungsbefehls so lange auszusetzen, bis der Windecker Amtsschreiber angehört worden ist. Der Bitte wird stattgegeben.
Am 1. August beschwert sich Schmuel, daß Maul (Meuler) gen. der Breisgauer sich weigert, Pfand oder Bürgen zu stellen, Ausflüchte macht, eine Reise vorschützt, falsche Papiere vorlegt und so schon 20 fl. Kosten verursacht hat. Er bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen und gegebenenfalls einen Geleitsbrief auszustellen.
Weitere Angaben
Bl. 48, 51; vgl. auch HStAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 21860
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. α 2535 und α 2536
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Schmuel zum Drachen an Hans Maul zu Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6215_forderungen-des-frankfurter-juden-schmuel-zum-drachen-an-hans-maul-zu-hanau> (aufgerufen am 26.11.2025)
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