Forderungen des Frankfurter Juden Schmuel zum Drachen an Hans Maul zu Hanau

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 21767  
Laufzeit / Datum
1600 Juli 26/August 5 - August 1/11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 26. Juli 1600 verwahrt sich Hans Maul zu Hanau gegen die vom Frankfurter Judenboten überbrachten Forderungen des Schmuel (Schmol) zum Drachen gegen ihn und seine Bürgen. Er teilt Räten und Befehlhabern mit, daß er vor dem Amtmann zu Windecken bewiesen hat, daß Schmuel bezahlt worden ist, und bittet, die Vollstreckung des neuen, von Schmuel erwirkten Zahlungsbefehls so lange auszusetzen, bis der Windecker Amtsschreiber angehört worden ist. Der Bitte wird stattgegeben.
Am 1. August beschwert sich Schmuel, daß Maul (Meuler) gen. der Breisgauer sich weigert, Pfand oder Bürgen zu stellen, Ausflüchte macht, eine Reise vorschützt, falsche Papiere vorlegt und so schon 20 fl. Kosten verursacht hat. Er bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen und gegebenenfalls einen Geleitsbrief auszustellen.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Schmuel zum Drachen an Hans Maul zu Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6215_forderungen-des-frankfurter-juden-schmuel-zum-drachen-an-hans-maul-zu-hanau> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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