Erbansprüche und Schuldforderungen unter den Nachfahren des Rabbi Jakob ha-Kohen zu Hamm

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28753  
Laufzeit / Datum
1598 April 19/29 - 1611 Mai 9/19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 19. April 1598 bekundet in Hamm Bräunle, die Tochter des Rabbiners Jakob ha-Kohen seligen Angedenkens, daß im Falle ihres Todes Hendlen und Sarah, den Töchtern des Juda, Sohn des verstorbenen Alexander ha-Kohen, je 500 fl. ausgezahlt werden sollen. Stirbt eine von beiden vorher, erhält die Überlebende die vollen 100 fl., sterben beide, fällt die ganze Summe an Bräunles Schwester Güldchen, sofern deren Mann, der vorerwähnte Juda, dies in den Heiratskontrakt aufnimmt. Stirbt Bräunle noch zu Lebzeiten ihres Mannes, soll der Anspruch als erloschen gelten, sofern Bräunles Bruder, Rabbi Menachem ha-Kohen, bereit ist, Hendlen und Sarah ein Drittel von Bräunles Nachlaß abzutreten. Alle diese Verfügungen werden hinfällig, wenn Bräunle eigene Nachkommen hat.
Zeugen sind Secherjahu ben Schlomoh gen. K[..?], Mendle Stuhl [?] und Schlomoh ben Juda.
Am 12. Juli 1604 bekennt Juda, Sohn des Alexander ha-Kohen seligen Angedenkens, zu Hamm auf einer Abschrift dieser Verschreibung, daß er im Besitz des Originals ist und bestimmt, daß dieses bei Bräunles Tod seinem Schwiegersohn Jakob übergeben werden soll, damit er die seiner Frau zustehenden 500 fl. fordern kann.
Bereits am 9. Juli 1604 hat Güldchen verfügt, daß ihre Tochter Hendlen noch vor einer etwaigen Erbteilung 800 fl. ausgezahlt werden sollen, sofern ihre Söhne ihr nicht ein halbes Sohneserbteil einräumen wollen.
Zeugen sind Schlomoh, Sohn des Abraham seligen Angedenkens, und Abraham, Sohn des Juda ha-Levi seligen Angedenkens.
Am 16. Januar 1611 bekundet Jakob, Sohn des Menachem, zu Hanau, daß er seinem Bruder Naftali 100 fl. schuldet, die er mit 12% Zinsen am Neumond des Monats Aw [11. Juni 1611] zurückzahlen will.
Am 9. Mai 1611 bekennen die Brüder Moses und Gedalja, Söhne des Jakob, zu Hanau, daß sie Naftali, dem Sohn des Menachem, 8 fl. für einen Ring mit Spitzdiamant schulden. Sie versprechen, das Geld innerhalb von zwei Monaten zurückzuzahlen, "dieweil er uns so ehrlich und redlich hat vorgestärkt in unseren nöten". Geschieht das jedoch nicht, kann Naftali jüdische oder nichtjüdische Gerichte gegen sie anrufen.1#Die Angaben über den Inhalt der in hebräischer Schrift und Sprache — nur bei der Verschreibung vom 9. Mai 1611 ist die Sprache jiddisch - abgefaßten Urkunden danke ich einer freundlichen Mitteilung von Dr. D. J. Cohen, dem Leiter der Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem. Er verwies auch auf eine Quelle im Stadtarchiv Frankfurt, derzufolge der Rabbiner Moses zum Hamme bei einer Vernehmung in Bonn am 19. Februar 1607 erklärt, das fragliche Schreiben habe nicht er, sondern "Mannes, so ietzozue Hanauw wohnet, desmahls er aber zue Hamme gewohnet undt Obrister im westvälischen Creiß gewesen ..." (StadtA Actoris contra Judaeos, Ugb. E 48 K 1.). Dieser Hinweis klärt, wie die ohne Aktenzusammenhang in bislang unverzeichneten Teilen des Hanauer Regierungsarchivs gefundenen Urkunden aus Hamm nach Hanau gelangt sind.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Erbansprüche und Schuldforderungen unter den Nachfahren des Rabbi Jakob ha-Kohen zu Hamm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6105_erbansprueche-und-schuldforderungen-unter-den-nachfahren-des-rabbi-jakob-ha-kohen-zu-hamm> (aufgerufen am 26.11.2025)

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