Klagen der Windecker Krämer über die Juden
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Regest
Am 2. April berichten die Krämer aus Windecken und dem Amt Bücherthal Räten und Befehlhabern zu Hanau unter Berufung auf die ihnen auf eine frühere Beschwerde über die "heillose juden" erteilte Antwort, daß sich die Juden im Umkreis nicht mit dem Woll- und Leinentuchhandel begnügen wollen, nachdem ihnen dieser ebenso wie den Christen gestattet worden ist. Sie handeln und hausieren vielmehr auch mit anderen Waren wie Butter und sonstigen Nahrungsmitteln, die sie durch ihre Leute aufkaufen lassen und, soweit sie sie nicht selbst brauchen, nach Frankfurt weiterverkaufen. Die Besucher der Märkte von Windecken und Hanau können das bezeugen. Die Krämer sind der Meinung, daß die, die den Herrn und Erlöser leugnen, nicht besser gehalten werden sollen als die Christen und bitten mit dem Bemerken, daß die Juden dem Land mehr schaden als nützen, darum, sie anzuweisen, sich an die frühere Ordnung zu halten und sich auf den Tuchhandel zu beschränken.
Darauf wird den Beamten zu Hanau und Windecken befohlen, dafür zu sorgen, daß den Juden der Vorkauf bei Nahrungsmitteln und deren Weiterverkauf an andere Orte untersagt wird.
Am 22. November wiederholen die Krämer ihre Klage und erklären, daß die Juden mehr denn je hausieren und einige sich sogar zum Zweck des Lebensmittelhandels eigens Knechte und Mägde halten, die für sie auf die Dörfer laufen und den Leuten die Waren abschwatzen. Diese tragen sie später ihresgleichen zu und machen dabei ihren Wucher. Da Waren und Nahrungsmittel auf diese Weise verteuert werden, bitten die Krämer, stärker als bisher auf die Einhaltung der alten Ordnung zu achten.
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Bl. 3-6
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klagen der Windecker Krämer über die Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5919_klagen-der-windecker-kraemer-ueber-die-juden> (aufgerufen am 27.11.2025)
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