Forderungen des Frankfurter Juden Abraham zur Flasche an Martin Metzger zu Ginnheim
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Regest
Am 11. Juli 1589 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Martin Metzger zu Ginnheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Abraham zur Flasche zum 26. September [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Abraham am 3. November mit Erteilung von Geleit zum 10. des Monats. Am 8. November berichtet der Gerichtsbote, daß er die Ladung, da Abraham ausgegangen war, dessen Frau übergeben, ihre Bitte, sich später eine Antwort zu holen, aber abgelehnt hat.
Da Abraham am 10. November nicht in Hanau erscheint, ergeht eine zweite Ladung zum 25. des Monats. Am 15. November berichtet der Bote, daß Abraham die Ladung am Vortag angenommen und erklärt hat, er werde sie lesen.
Am 25. November wird Metzger freigesprochen und Abraham in Abwesenheit zur Ubernahme der Kosten verurteilt.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Abraham zur Flasche an Martin Metzger zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5769_forderungen-des-frankfurter-juden-abraham-zur-flasche-an-martin-metzger-zu-ginnheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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