Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Bopp zu Ginnheim
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Regest
Am 2. August 1588 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Hans Bopp zu Ginnheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel zum 20. September [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hanauer Gericht zurück. Dieses lädt Lew am 11. Oktober mit Erteilung von Geleit zum 5. November.
Am 29. Oktober berichtet der Gerichtsbote, daß Lew bei Aushändigung der Ladung erklärt hat, er sei von Bopp bereits bezahlt worden.
Da Lew am 5. November nicht in Hanau erscheint, wird er ein zweites Mal zum 19. des Monats geladen, und der Bote berichtet am 8. November, daß er die Ladung Lews Sohn übergeben hat.
Am 19. November wird Bopp freigesprochen und Lew in Abwesenheit zur Ubernahme der Kosten verurteilt.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Bopp zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5728_forderungen-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-an-hans-bopp-zu-ginnheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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