Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Bopp zu Ginnheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28634  
Laufzeit / Datum
1588 August 2 - November 19/29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 2. August 1588 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Hans Bopp zu Ginnheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel zum 20. September [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hanauer Gericht zurück. Dieses lädt Lew am 11. Oktober mit Erteilung von Geleit zum 5. November.
Am 29. Oktober berichtet der Gerichtsbote, daß Lew bei Aushändigung der Ladung erklärt hat, er sei von Bopp bereits bezahlt worden.
Da Lew am 5. November nicht in Hanau erscheint, wird er ein zweites Mal zum 19. des Monats geladen, und der Bote berichtet am 8. November, daß er die Ladung Lews Sohn übergeben hat.
Am 19. November wird Bopp freigesprochen und Lew in Abwesenheit zur Ubernahme der Kosten verurteilt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Lew zur Sichel an Hans Bopp zu Ginnheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5728_forderungen-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-an-hans-bopp-zu-ginnheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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