Forderungen des Frankfurter Juden Hirtz zum Spiegel an Claus Orth zu Oberissigheim
Stückangaben
Regest
Am 5. Juni 1584 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Claus Orth von Oberissigheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Hirtz zum Spiegel zum 28. August [n.St.], weist die Klage aber bei diesem Gerichtstermin an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Hirtz (Hirsch) am 23. September mit Erteilung von Geleit zum 6. Oktober. Am 30. September erklärt der Gerichtsbote, daß Hirsch die Ladung angenommen, aber gesagt hat, er werde erneut in Rottweil klagen, wenn ihm nicht zu seinem Recht verholfen wird.
Da Hirtz am 6. Oktober nicht in Hanau erscheint, wird er noch einmal zum 20. des Monats geladen. Am 12. Oktober berichtet der Gerichtsbote, daß er Hirtz nicht angetroffen und die Ladung in seinem Haus liegengelassen hat.
Anderer Geschäfte wegen wird der Prozeßtermin am 20. Oktober auf den 3. November vertagt. Der Bote erklärt am 22. Oktober, daß Hirtz nicht zu Hause war und er die Ladung, weil die Frau die Annahme verweigerte, auf dem Tisch liegengelassen hat.
Am 3. November wird Orth freigesprochen und Hirtz in Abwesenheit zur Übernahme der Kosten verurteilt.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Hirtz zum Spiegel an Claus Orth zu Oberissigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5555_forderungen-des-frankfurter-juden-hirtz-zum-spiegel-an-claus-orth-zu-oberissigheim> (aufgerufen am 28.11.2025)
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