Forderungen des Juden zu Ober-Ohmen an Hermann von Merlaus Sohn
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Regest
Am 4. September 1583 schicken Statthalter und Räte zu Marburg dem Rentmeister und Schultheißen zu Grünberg eine von den Vormündern des nachgelassenen Sohnes von Hermann von Merlau eingereichten Supplik und geben Anweisung, den auf die Klage des Juden [zu Ober-Ohmen] hin über Merlaus Güter verhängten Arrest aufzuheben und den Juden zu veranlassen, den Vormündern eine ordentliche Abrechnung vorzulegen. Allerdings sollen die Vormünder ihrerseits dem Juden ihrem Erbieten nach zahlen, was sie für den Ochsen schuldig sind.
Auf eine neuerliche Bittschrift der Vormünder hin wird diese Weisung am 26. Oktober wiederholt und ein Bericht darüber angefordert, warum dem Juden zu Ober-Ohmen eines Ochsen wegen Ansprüche auf Merlaus Zehnten, Zinsen und Renten eingeräumt wurden und der Arrest noch nicht aufgehoben ist.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden zu Ober-Ohmen an Hermann von Merlaus Sohn“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5525_forderungen-des-juden-zu-ober-ohmen-an-hermann-von-merlaus-sohn> (aufgerufen am 27.11.2025)
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