Außenstände der Dorheimer Juden Ber und Beyfuß zu Friedberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28490  
Laufzeit / Datum
1583 April 18/28 - April 26/Mai 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Außenstände der Dorheimer Juden Ber und Beyfuß zu Friedberg
Der Jude Ber aus Dorheim hat erfahren, daß der Oberamtmann zu Hanau den Keller zu Assenheim und den Schultheißen zu Dorheim angewiesen hat, seinem Schwager Beyfuß bei der Eintreibung seiner Außenstände behilflich zu sein. Er bittet daher mit einem Schreiben aus Friedberg am 18. April darum, beide Beamte auch zu seiner Unterstützung zu verpflichten, da ihn andere Geschäfte bisher gehindert haben, seine Forderungen bei den hanauischen Schuldnern geltend zu machen. Er entschuldigt sich, daß er die Supplik wegen eines lahmen Schenkels nicht persönlich übergeben konnte.
Am 26. April wird auf Befehl des Oberamtmanns ein Verzeichnis aller Forderungen erstellt, die der jetzt zu Fulda lebende Beyfuß an Untertanen zu Dorheim, Rödgen und Schwalheim hat. Bei einem erlaubten Zinssatz von 10 fl. auf 100 fl. belaufen sich die Außenstände auf 530 fl. 23 Schilling, von denen 53 1/2 fl. auf Ber zu Friedberg übertragen wurden. Die Schuldner sollen Beyfuß zum kommenden 24.August und zum 6. Januar 1584 bezahlen.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Außenstände der Dorheimer Juden Ber und Beyfuß zu Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5494_aussenstaende-der-dorheimer-juden-ber-und-beyfuss-zu-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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