Rentmeister und Schultheiß zu Marburg werden angewiesen, auf die Einhaltung der Münzedikte zu achten
Stückangaben
Regest
Weil es im Interesse von Land und Leuten nicht zu dulden ist, daß die Münzen "nach der judden und derogleichen münzhendler willen und gefallen im werth uff- und absteigen", weist Landgraf Ludwig von Hessen Rentmeister und Schultheiß zu Marburg an, auf die Einhaltung seiner Münzedikte zu achten und die Verbreitung der schlechten neuen Pfennige zu verhindern oder zumindest zu kontrollieren.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum den 13. Mai 1582
Ausstellungsort
Marburg
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rentmeister und Schultheiß zu Marburg werden angewiesen, auf die Einhaltung der Münzedikte zu achten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5402_rentmeister-und-schultheiss-zu-marburg-werden-angewiesen-auf-die-einhaltung-der-muenzedikte-zu-achten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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