Rentmeister und Schultheiß zu Marburg werden angewiesen, auf die Einhaltung der Münzedikte zu achten

StA Marburg Marburg 2 B Nr. 289  
Laufzeit / Datum
1582 Mai 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Weil es im Interesse von Land und Leuten nicht zu dulden ist, daß die Münzen "nach der judden und derogleichen münzhendler willen und gefallen im werth uff- und absteigen", weist Landgraf Ludwig von Hessen Rentmeister und Schultheiß zu Marburg an, auf die Einhaltung seiner Münzedikte zu achten und die Verbreitung der schlechten neuen Pfennige zu verhindern oder zumindest zu kontrollieren.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum den 13. Mai 1582

Ausstellungsort

Marburg

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rentmeister und Schultheiß zu Marburg werden angewiesen, auf die Einhaltung der Münzedikte zu achten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5402_rentmeister-und-schultheiss-zu-marburg-werden-angewiesen-auf-die-einhaltung-der-muenzedikte-zu-achten> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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