Forderungen des Juden Ennis zum Blasebalg zu Frankfurt an Henn Gelbrecht zu Rüdigheim
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Regest
Am 6. Februar 1582 lädt das Hofgericht Rottweil Henn Gelbrecht zu Rüdigheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Ennis zum Blasebalg zum 3. April, weist den Prozeß jedoch am 29. Mai an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Ennis am 11. Juni mit Erteilung von Geleit zum 26. Juni, doch berichtet der Gerichtsbote am 18. Juni, daß Freidtle, die Witwe des Ennis, sich heimlich aus ihrem Haus davongestohlen hat, als er die Ladung übergeben wollte. Er hat sie darauf ihrem Sohn hingeworfen.
Da Freidtle am 26. Juni nicht erscheint, wird sie erneut zum 14. August geladen. Am 4. Juni sagt der Gerichtsbote, daß sie die Annahme der Ladung verweigert und erklärt hat, "sie wöllte daruf (salvo honore) scheißen".
Am 14. August wird Gelbrecht in Freidtles Abwesenheit freigesprochen und Freidtle zur Ubernahme der Kosten verurteilt.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Ennis zum Blasebalg zu Frankfurt an Henn Gelbrecht zu Rüdigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5374_forderungen-des-juden-ennis-zum-blasebalg-zu-frankfurt-an-henn-gelbrecht-zu-ruedigheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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