Verkauf von geschächtetem Fleisch in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 21431  
Laufzeit / Datum
1582 Januar 29 - Februar 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Keller und Schultheiß zu Windecken berichten dem Oberamtmann zu Hanau am 29. Januar 1582, daß die Leute sich beschweren, weil die Metzger viel Vieh, "das bey uns und ghen Franckfurt mhererteils kompt", durch die Juden schächten lassen und das von den geschächteten Rindern, Kälbern und Hämmeln übrig bleibende Fleisch mit dem normal geschlachteten Fleisch vermischen, obwohl "oft leute gefunden werden, wilche ein abscheuen haben ob dem fleisch, so von juden geschecht worden".
Keller und Schultheiß erbitten daher die Erlaubnis zur Einrichtung einer "sonderlichen banck under der schirn oder ausserhalb", auf der die Metzger das geschächtete Fleisch gesondert zum Kauf anbieten können, wie dies andernorts auch geschieht.
Daraufhin werden die Metzger am 3. Februar angewiesen, das geschächtete Fleisch bei Strafe von 10. fl. zu kennzeichnen oder getrennt vom übrigen Fleisch anzubieten.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum Hanau, den 31. Januar, Dorsalvermerk vom 3. Februar 1582

Weitere Angaben

Bl. 6

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. α 2178

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verkauf von geschächtetem Fleisch in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5373_verkauf-von-geschaechtetem-fleisch-in-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5373