Schultheiß und Gemeinde zu Ostheim beschweren sich beim Oberamtmann zu Hanau über den Juden Susman
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Regest-Typ
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Regest
Schultheiß und Gemeinde zu Ostheim beschweren sich beim Oberamtmann zu Hanau über den Juden Susman [zu Windecken], der sie "gemeyn diep und boswichter" genannt hat.
Susmann entgegnet, daß ihm, als er seine Schuldner Jacob Apel und Michaels Hans gemahnt hat, Apel gesagt hat, man habe ihm die Hälfte seines Holzes aus dem Hof gestohlen. Darauf hat Susman geantwortet, wer mit ihm, [Apel], zu tun hätte oder ihm etwas leihe, sei ein Schelm und Bösewicht.
Apel behauptet dagegen, daß Susman gesagt hat, man sollte keinem im Ort etwas leihen, sie seien alle Diebe und Bösewichter.
Susman seinerseits klagt, daß die Juden geschlagen werden und man nach ihnen wirft, wenn sie erscheinen, um die Schuldner zu mahnen. Da er glaubhaft machen kann, daß er weder Schultheiß noch Gemeinde beleidigen wollte, wird die Klage kostenpflichtig für die Kläger abgewiesen und Apel aufgefordert, seine Schuld bei Susman bis Petri [Februar 22] zu bezahlen.
Weitere Angaben
1582/II Bl. 74v-75r
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Schultheiß und Gemeinde zu Ostheim beschweren sich beim Oberamtmann zu Hanau über den Juden Susman“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5371_schultheiss-und-gemeinde-zu-ostheim-beschweren-sich-beim-oberamtmann-zu-hanau-ueber-den-juden-susman> (aufgerufen am 26.11.2025)
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