Klage des Peter Jacob von Bischofsheim gegen Henrich Weigandt zu Gronau wegen strittiger Judenschulden
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Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Als Peter Jacob von Bischofsheim vor dem Oberamtmann zu Hanau gegen Henrich Weigandt zu Gronau klagt, stellt sich heraus, daß die strittigen Judenschulden von 45 fl. innerhalb der letzten sieben Jahre von Jacobs Vorfahr, dem verstorbenen Henrich Gelbricht, den hanauischen Verordnungen zuwider bei dem Frankfurter Juden Libman zum schwarzen Schild gemacht wurden. Daher wird die Forderung von der Herrschaft konfisziert und Jacob bei Strafe des Stäupens und der Landesverweisung angewiesen, die strittige Summe binnen drei Monaten bei der Kanzlei zu hinterlegen, keinesfalls aber dem Juden oder von ihm Beauftragten auszuzahlen.
Weitere Angaben
1581/I Bl. 15, 1581/II Bl. 139
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Klage des Peter Jacob von Bischofsheim gegen Henrich Weigandt zu Gronau wegen strittiger Judenschulden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5280_klage-des-peter-jacob-von-bischofsheim-gegen-henrich-weigandt-zu-gronau-wegen-strittiger-judenschulden> (aufgerufen am 27.11.2025)
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