Irrung wegen eines von dem Juden Nathan zu Echzell verkauften Hauses
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Regest
Am 24. März 1579 berichtet Hartmann Gorns Witwe zu Münzenberg dem dortigen Baumeister, daß ihr Mann auf Wunsch ihres Bruders den von Echzell nach Münzenberg verzogenen Juden Nathan veranlaßt hat, dem Bruder sein in Echzell zurückgelassenes Haus für 80 fl. zu verkaufen. Als der Bruder den Kauf rückgängig machen wollte, weil das Haus mit einer jährlichen Abgaben von drei Gänsen belastet war, hat Nathan das abgelehnt und nach dem Tode des Käufers Gorn durch den solms-braunfelsischen Amtmann zur Zahlung des Kaufpreises verurteilen lassen. Da Gorn aber inzwischen ebenfalls gestorben ist, bittet die Witwe um Hilfe.
Darauf werden die Parteien am 25. März dahin verglichen, daß die Witwe Nathan das Geld in vier Raten von je 20 fl. zu den Fasten- und Herbstmessen 1579 und 1580 bezahlen soll.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Irrung wegen eines von dem Juden Nathan zu Echzell verkauften Hauses“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5111_irrung-wegen-eines-von-dem-juden-nathan-zu-echzell-verkauften-hauses> (aufgerufen am 26.11.2025)
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