Verhör des Juden von Kesselstadt wegen Irrungen auf dem Hanauer Markt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 6  
Laufzeit / Datum
1578 Februar 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Der Oberamtmann zu Hanau verhört den Juden von Kesselstadt wegen der Irrungen auf dem Hanauer Markt. Er soll bei seinem Eid sagen, ob ihm der Schultheiß den Markt verboten hat, ob ihm von etlichen Hanauern die Elle abgeschnitten und gedroht wurde, ihn so "in die straf eynes falsi zu pringen", und ob Peter Weitz behauptet hat, der Graf könne ohne der Stadt Wissen und Willen keinen Juden dort mehr aufnehmen.
Darauf erklärt der Jude, daß ihm der Marktmeister, als er seinen Kram auf dem Markt auslegte, im Namen des Schultheißen geboten hat, wieder einzupacken, "oder sie wolten eynlegen". Auf seine Nachfrage beim Schultheiß hat dieser ihm gesagt, "mache nit viel wort, lege in, du bist eyn jude". Auch der Hinweis auf die Marktfreiheit blieb wirkungslos.
Darauf hat der Jude seine 13 Ellen Zwillich, die er noch hatte, in Jörg Vogelers Haus abgestellt und ist zu Hans Gaul gegangen. Der hat ihm geraten, sich nicht weiter zu bemühen, da der Schultheiß nicht aus eigenem Antrieb gehandelt habe. Zwar sei der Graf von Hanau Herr der Stadt, doch könnte er dort keinen Juden ohne Zustimmung der Bürger aufnehmen. Von Peter Weitz weiß der Befragte nur, daß er ihm oft böse Worte gegeben und gesagt hat, "er wolle ime die stadt weren, oder es were schade, das er lebete".
Dem Schwanenwirt, der dem Juden einmal gesagt hat, er sollte zusehen, daß er eine rechte Elle hätte, hat er geantwortet, er besäße "eyn beylen", von dem ihm niemand etwas abschneiden könne. Nur einmal ist ihm in Dortelweil (Türkerweyl) von Bauern die Elle abgeschnitten worden, um ihn zur Strafe zu bringen; in Hanau ist ihm solches nie widerfahren. Dagegen wirft man ihm zu Unrecht vor, daß er Amtmann, Räten und dem Frauenzimmer seine Ware wohlfeiler anbietet, damit "er plaz hette und beschwerdte desto mher die armen bürger". Dabei dünkt er sich reich, wenn er an der Elle 2 Denar hat, während doch andere 10 Denar daran verdienen. Dazu wird am Rand vermerkt, daß der Jude für 1 Elle "schechter", für die die Hanauer Verkäufer 4 Albus nehmen, 18 Denar verlangt.

Weitere Angaben

1578-1579 Bl. 118v-120r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verhör des Juden von Kesselstadt wegen Irrungen auf dem Hanauer Markt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5009_verhoer-des-juden-von-kesselstadt-wegen-irrungen-auf-dem-hanauer-markt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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