Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel gegen Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim
Stückangaben
Regest
Aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel lädt das Hofgericht Rottweil am 19. April 1575 Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim zum 14. Juni, weist an diesem Gerichtstag aber die Klage zurück an das Hofgericht zu Hanau.
Dieses lädt Lew mit Erteilung von Geleit zum 12. Juli, doch berichtet der Gerichtsbote am 30. Juni, daß Lew die Ladung zwar angenommen, dazu aber gesagt hat, daß die eingeklagte Schuld bereits bezahlt ist.
Lew bestätigt dies mit einem Schreiben vom 5. Juli
Dennoch wird Lew von Räten und Befehlhabern am 11. Juli nochmals aufgefordert, zum angesetzten Gerichtstermin zu erscheinen.
Weitere Angaben
1575 Juli 12; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28609
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2b Bd. 1
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel gegen Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4760_klage-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-gegen-hail-philipp-gen-heimburger-zu-eschersheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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