Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel gegen Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2b Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1575 April 19 - Juli 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel lädt das Hofgericht Rottweil am 19. April 1575 Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim zum 14. Juni, weist an diesem Gerichtstag aber die Klage zurück an das Hofgericht zu Hanau.
Dieses lädt Lew mit Erteilung von Geleit zum 12. Juli, doch berichtet der Gerichtsbote am 30. Juni, daß Lew die Ladung zwar angenommen, dazu aber gesagt hat, daß die eingeklagte Schuld bereits bezahlt ist.
Lew bestätigt dies mit einem Schreiben vom 5. Juli 1#Das Schreiben trägt Lews Verschlußsiegel. und erklärt, daß der kürzlich auf Veranlassung eines anderen Frankfurter Juden verhaftete Heimburger ihm so sichere Bürgen benannt hat, daß er damit "wolhäbig und zufriden" ist.
Dennoch wird Lew von Räten und Befehlhabern am 11. Juli nochmals aufgefordert, zum angesetzten Gerichtstermin zu erscheinen.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Frankfurter Juden Lew zur Sichel gegen Hail Philipp gen. Heimburger zu Eschersheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4760_klage-des-frankfurter-juden-lew-zur-sichel-gegen-hail-philipp-gen-heimburger-zu-eschersheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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