Der Frankfurter Jude David zur goldenen Scheuer ersucht die Kanzlei Hanau erneut um Geleit
Stückangaben
Regest
Der Frankfurter Jude David zur goldenen Scheuer, dem das mehrfach erbetene Geleit wegen seiner Irrung mit dem Hanauer Burggrafen immer wieder verweigert wurde, ersucht, nachdem diese Irrung beigelegt ist, die Kanzlei Hanau erneut um Geleit, damit er sich mit seinen Schuldnern vergleichen kann. Er verweist darauf, daß das Hofgericht Rottweil, an das er sich gewandt hat, als die vor der hanauischen Kanzlei geschlossenen Verträge und vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten wurden, seine Klage schon zu Michaelis 1573 mit der Auflage nach Hanau zurückverwiesen hat, ihm binnen sechs Wochen zu seinem Recht zu verhelfen. Trotzdem hat man ihm bisher nicht zu seinem Geld verholfen, das er doch um so dringender benötigt, als er die verlangte Schatzung von 100 fl. [Türkensteuer] sowie 20 Taler Abtrag bezahlt hat.
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Verschlußsiegel des Ausstellers, Präsentatum Hanau, den 11. Februar 1574
Ausstellungsort
Frankfurt
Weitere Angaben
Bl. 51, 53
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Frankfurter Jude David zur goldenen Scheuer ersucht die Kanzlei Hanau erneut um Geleit“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4702_der-frankfurter-jude-david-zur-goldenen-scheuer-ersucht-die-kanzlei-hanau-erneut-um-geleit> (aufgerufen am 25.11.2025)
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