Klagen der Frankfurter Juden Israel zum Engel gegen Metzen Krein zu Hochstadt und ihren Mann Paul sowie Abraham und Haiumb zum Paradies gegen Klein Hans zu Nidda und Muß Hans zu Hochstadt

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28562  
Laufzeit / Datum
1573 Dezember 8
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Das Hofgericht Rottweil stellt eine Entscheidung über die [von der Regierung Hanau] geforderte Remission der von dem Frankfurter Juden Israel zum Engel gegen Metzen Krein zu Hochstadt und ihren Mann Paul erhobenen Klage in Aussicht. Am gleichen Tage erklärt sich das Hofgericht bereit, dem Reichskammergericht die Akten der zwischen den [Frankfurter] Juden Abraham und Haiumb zum Paradies einer- und Klein Hans zu Nidda und Muß Hans zu Hochstadt andererseits anhängigen Prozesse zu übersenden und die Verfahren vorerst ruhen zu lassen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klagen der Frankfurter Juden Israel zum Engel gegen Metzen Krein zu Hochstadt und ihren Mann Paul sowie Abraham und Haiumb zum Paradies gegen Klein Hans zu Nidda und Muß Hans zu Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4689_klagen-der-frankfurter-juden-israel-zum-engel-gegen-metzen-krein-zu-hochstadt-und-ihren-mann-paul-sowie-abraham-und-haiumb-zum-paradies-gegen-klein-hans-zu-nidda-und-muss-hans-zu-hochstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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