Bewilligung der Bitte des Juden Abraham zu Hochstadt, seinen Sohn bei sich aufnehmen zu dürfen
Stückangaben
Regest
Die Kanzlei Hanau bewilligt die wiederholte Bitte des Juden Abraham zu Hochstadt, seinen seit einem Vierteljahr verheirateten Sohn bei sich aufnehmen zu dürfen, mit der Auflage, daß der Sohn und seine Frau 30 Taler Einzugsgeld zahlen und keine eigene Wohnung erwerben, sondern bei Abraham leben sollen.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum und Dorsalvermerk vom 30. September 1573
Weitere Angaben
Bl. 9
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bewilligung der Bitte des Juden Abraham zu Hochstadt, seinen Sohn bei sich aufnehmen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4678_bewilligung-der-bitte-des-juden-abraham-zu-hochstadt-seinen-sohn-bei-sich-aufnehmen-zu-duerfen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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