Heyumbs Sohn Gumpel zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken
Stückangaben
Regest
Heyumbs Sohn Gumpel zu Windecken bekundet, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier; laut Dorsalvermerk vom 7. November 1575 mußte Gumpel 1 1/2 fl. bezahlen, weil er den Revers 1572 nicht eingelöst hatte
Weitere Angaben
Bl. 17; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Heyumbs Sohn Gumpel zu Windecken bekundet seine Aufnahme in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4621_heyumbs-sohn-gumpel-zu-windecken-bekundet-seine-aufnahme-in-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
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