Bedezahlungen der Münzenberger Juden an den Keller zu Münzenberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1570 Dezember 16 - 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der hanauische Keller zu Münzenberg teilt Räten und Befehlhabern zu Hanau mit, daß die Münzenberger Juden mit den nachgenannten Ausnahmen ihre zu Martini fällig gewesene Bede von 8 fl. bezahlt haben. Marttge, der Arme, bei dem auch nichts zu pfänden ist, hat nur 4 fl. aufbringen können, die er sich "bei äußlendigen jüden uffgehoben und erpettheldt" hat. Lewes Sohn Joseph behauptet, die Bede in diesem Jahr noch nicht schuldig zu sein, nachdem er 6 Taler Einzugsgeld gezahlt und über sechs Wochen nicht in Münzenberg gewohnt hat. Davids Sohn Marttge will sich wegen seiner Bedezahlung selbst mit den Räten vergleichen.
Darauf wird der Keller am 22. Dezember von den Räten angewiesen, von allen Juden, die noch nicht bezahlt haben, das fällige Schutzgeld zu verlangen oder sie zu pfänden. Marttge, der Arme, dem bereits früher bedeutet worden ist, daß er zahlen oder Münzenberg verlassen muß, soll den Ort binnen vier Wochen verlassen, wenn er das volle Schutzgeld nicht aufbringen kann.

Weitere Angaben

Bl. 52-53

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bedezahlungen der Münzenberger Juden an den Keller zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4523_bedezahlungen-der-muenzenberger-juden-an-den-keller-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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