Kaiser Maximilian II. bestätigt die alten Freiheiten der Frankfurter Judenschaft
Stückangaben
Regest-Typ
Insert in einem Notariatsinstrument vom 7. Februar 1571
Regest
Kaiser Maximilian II. bekundet, daß sich die Frankfurter Juden beklagt haben, weil die ihnen von ihm selbst wie auch von seinen Vorgängern Kaiser Karl V. und Kaiser Ferdinand verliehenen Freiheiten, vorab aber das Recht, innerhalb der Messezeit und außerhalb derselben mit Christen zu handeln und ihnen Geld zu leihen, zunehmend durch an unterschiedliche Personen und Herren erteilte kaiserliche Privilegien eingeschränkt werden. Er bestätigt daher die alten Freiheiten der Frankfurter Judenschaft und erklärt, daß dieselbe von allen Privilegien, die hinsichtlich der Juden erteilt wurden, ausgenommen sein soll.
Ausstellungsort
Speyer
Weitere Angaben
Abschrift d. 16. Jhs. in HStAM, K Nr. 357 Bl. 52-54; vgl. auch Regest Nr. 2046 (1570 August 9), Regest Nr. 2047 (1570 August 9) und Regest Nr. 2079 (1571 Februar 6-7)
Archivangaben
Altsignatur
O I b Hanauer Urk., kaiserliche Privilegien 1571 Februar 7
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Maximilian II. bestätigt die alten Freiheiten der Frankfurter Judenschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4521_kaiser-maximilian-ii-bestaetigt-die-alten-freiheiten-der-frankfurter-judenschaft> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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