In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach Juden betreffende Zahlungen

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 7138  
Laufzeit / Datum
zwischen 1570 November 3 und 1571 November 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach folgende Zahlungen:

  • 63 fl. 15 Schilling 3 Denar sind zur Kanzlei Hanau geliefert worden, um Peter Kellers Schulden bei dem Frankfurter Juden Israhel zum Engel zu tilgen.
  • 3 fl. erhält der in dieser Sache abgesandte Bote des Hofgerichts Rottweil, dazu 1 Schilling 1 Denar für Zehrung.
  • Die Vertreter der Gemeinde, die wegen der Ladung der von Israhel verklagten Witwe des Henn Körber vor das Hofgericht Rottweil in Hanau waren, erhalten 8 Schilling für Zehrung.
  • Für die Aufzeichnung etlicher Judenschulden und die Abhörung von Vormundschaftsrechnungen empfangen Schultheiß und Schreiber ebenfalls 8 Schilling.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach Juden betreffende Zahlungen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4518_in-ihrer-jahresabrechnung-vermerken-schultheiss-und-zentgraf-zu-seckbach-juden-betreffende-zahlungen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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