In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach Juden betreffende Zahlungen
HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 7138
Laufzeit / Datum
zwischen 1570 November 3 und 1571 November 3 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach folgende Zahlungen:
- 63 fl. 15 Schilling 3 Denar sind zur Kanzlei Hanau geliefert worden, um Peter Kellers Schulden bei dem Frankfurter Juden Israhel zum Engel zu tilgen.
- 3 fl. erhält der in dieser Sache abgesandte Bote des Hofgerichts Rottweil, dazu 1 Schilling 1 Denar für Zehrung.
- Die Vertreter der Gemeinde, die wegen der Ladung der von Israhel verklagten Witwe des Henn Körber vor das Hofgericht Rottweil in Hanau waren, erhalten 8 Schilling für Zehrung.
- Für die Aufzeichnung etlicher Judenschulden und die Abhörung von Vormundschaftsrechnungen empfangen Schultheiß und Schreiber ebenfalls 8 Schilling.
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau E 32b Seckbach Nr. 19
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Körber, Henn, Einwohner von Seckbach
- Keller, Peter, Einwohner von Seckbach
- Israel (Israhel), zum Engel zu Frankfurt am Main, Sohn des Simon Wolf, Bruder des David und Wenzel zur goldenen Scheuer und des Uriel Wolf, Vater des Hayumb und Mosche zum Paradies, der Michla und Mergym, Schwiegervater des Schlam zum Engel
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Sachbegriffe
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„In ihrer Jahresabrechnung vermerken Schultheiß und Zentgraf zu Seckbach Juden betreffende Zahlungen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4518_in-ihrer-jahresabrechnung-vermerken-schultheiss-und-zentgraf-zu-seckbach-juden-betreffende-zahlungen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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