Abzug des Juden Schmul von Prag aus Offenbach und Aufnahme in Kesselstadt
Stückangaben
Regest
Am 19. September 1570 bekundet Graf Ludwig von Isenburg, daß der Jude Schmul von Prag einige Jahre in Offenbach gelebt und sich dort untadelig gehalten hat, und erteilt ihm auf seine Bitte die Abzugserlaubnis.
Am 30. September bekennt Schmul, daß die hanauischen Vormünder ihn laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage nebst seiner Frau Ennel, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Michaelis zu entrichtende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Kesselstadt aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen. Nachdem Schmul ein weiteres Leumundszeugnis des Schultheißen von Offenbach vom 5. Oktober vorgelegt hat, in dem ihm bescheinigt wird, daß er sich "fur einen juden aller gepur uffrichtig und wol gehalten", zahlt er am 13. Oktober bei der Hanauer Kanzlei 16 Taler Einzugsgeld und löst seinen Schutzbrief mit 2 Talern ein.
Weitere Angaben
Bl. 1-5; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Schmul von Prag aus Offenbach und Aufnahme in Kesselstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4509_abzug-des-juden-schmul-von-prag-aus-offenbach-und-aufnahme-in-kesselstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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