Aufnahme des Juden Sußman in Windecken

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26145  
Laufzeit / Datum
1570 Februar 18 - 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 18. Februar 1570 erbittet der Jude Joseph zu Windecken Schutz und Aufnahme für seinen Schwiegersohn Sußman, den nachgelassenen Sohn des Joseph zu Bischofsheim am Main.
Der Bitte wird mit der Auflage, daß der Keller zu Windecken ein Einzugsgeld von 8 Talern erhält, stattgegeben, und am 22. Februar bekundet Sußman, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tag mit seiner Frau Fromuth gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen haben. Der erlaubte Zinssatz beträgt 1 Binger Heller pro Woche und Gulden. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Weitere Angaben

Bl. 10-11; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511 Bl. 1r; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Sußman in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4482_aufnahme-des-juden-sussman-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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