Klage des Hans Ungermann zu Bischofsheim gegen die Juden Jacob zu Ostheim und David Färber zu Windecken

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 4  
Laufzeit / Datum
1570 Januar 27 - Februar 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Hans Ungermann von Bischofsheim berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau am 27. Januar 1570, daß er vor ungefähr einem Jahr 3 1/2 Fuder 1 Ohm Wein zu einem Fuderpreis von 16 fl. an den jüdischen Würfelmacher Jacob zu Ostheim und den Juden David Färber zu Windecken verkauft hat. Der Wein wurde bis auf 16 fl. bezahlt, doch da Jacob im Lande umherzieht, war es nicht möglich, die Restschuld einzutreiben. Ungermann bittet, den Schwarzfärber David zur Zahlung anzuhalten. David bestreitet jede Beteiligung an dem Kauf und erklärt, daß er Jacob lediglich geholfen hat, den Wein nach Frankfurt zu bringen. Ungermann behauptet dagegen, daß er beiden Judenseinerzeit bis in die Frankfurter Judengasse gefolgt ist, um eine Sicherheit für die 16 fl. zu fordern, und daß ihn damals beide aus der Gasse geführt und gebeten haben, "er wolle inen kein geschrei machen", sie würden ihn bezahlen.
Ein Zeuge, der die beiden Juden in Bischofsheim zwei Nächte beherbergt hat, als sie auf die Wagen zum Abtransport des Weins warteten, sagt aus, daß beide damals darüber geredet haben, daß im kommenden Winter nichts zu verdienen wäre, und daß Jacob David beredet hat, den Wein mit ihm zusammen zu kaufen, damit sie einen Gewinn machen könnten. Am Dienstag oder Mittwoch vor Michaelis 1569 [September 27/28] hat David eine Frau aus Kesselstadt zu Ungermann geschickt, ausrichten lassen, daß er zusammen mit Jacob bei Gumprecht in Kesselstadt übernachtet hätte, und Ungermann in die Frankfurter Judengasse bestellt, wo Jacob die 16 fl. bezahlen wollte. Ungermann hat aber Jacob in Frankfurt nicht angetroffen und von der Frau, der David für ihren Botengang 1 Batzen 16 Denar bezahlt hatte, erfahren, daß ihr eingeschärft worden war, Ungermann ja zu Jacob nach Frankfurt zu schicken, damit nicht etwa David zahlen müßte.
Obwohl David ihn ablehnt, wird am 2. Februar ein weiterer Zeuge des Klägers vernommen, der aussagt, daß er von David und Jacob angeworben wurde, um den Wein nach Frankfurt zu bringen, und dafür von Jacob 2 Batzen bekommen hat. Darauf wird entschieden, daß David als Miteinkäufer Ungermann die 16 fl. zu bezahlen hat, wobei ihm freisteht, seinerseits seine Forderungen an Jacob einzuklagen. Er verspricht, die Schuld mit zwei Raten von je 8 fl. zu Ostern und zu Johanni zu bezahlen.

Ausstellungsort

Hanau

Weitere Angaben

1570 Bl. 20v-26r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Hans Ungermann zu Bischofsheim gegen die Juden Jacob zu Ostheim und David Färber zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4478_klage-des-hans-ungermann-zu-bischofsheim-gegen-die-juden-jacob-zu-ostheim-und-david-faerber-zu-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)

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