Klage der Gemeinde Echzell vor dem Hofgericht Marburg gegen den dortigen Juden Nathan

HStAM Protokolle Nr. II Marburg C 2 Bd. 7  
Laufzeit / Datum
1570 Januar 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Bürgermeister und Gemeinde von Echzell klagen vor dem Hofgericht Marburg gegen den zu Echzell lebenden Juden Nathan, weil dieser an den Sonntagen "groß ergernis" erregt, indem er das gemeine Volk während der Predigt zu sich lockt und Handel treibt. Auch hält er sich nicht an den erlaubten Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden, sondern erhebt Wucherzinsen. Überdies beansprucht er wie andere Gemeindemitglieder den unentgeltlichen Gebrauch von Holz, Feld, Wasser und Weide und verstößt auch sonst gegen die Bestimmungen seines Schutzbriefes.
Nach Anhörung der Parteien entscheidet das Hofgericht, daß Nathan an Sonntagen nur denen, die unaufgefordert in sein Haus kommen, was sie brauchen zu einem angemessenen Preis verkaufen, keineswegs aber zum Kauf auffordern darf. Auch hat er sich alles Tuns, "daran die kirch geergert und das gehör göttlichen worts gehindert" wird, zu enthalten. Den erlaubten Zinssatz soll er bei Strafe nicht überschreiten. Der gemeine Gemeindenutzen steht Nathan ebenso zu wie den übrigen Einwohnern von Echzeil, doch soll er sich an einer billigen und ziemlichen Nutzung genügen lassen und sich auch an den Lasten und Abgaben der übrigen Einwohner beteiligen.

Weitere Angaben

Bl. 172r-173r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage der Gemeinde Echzell vor dem Hofgericht Marburg gegen den dortigen Juden Nathan“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4476_klage-der-gemeinde-echzell-vor-dem-hofgericht-marburg-gegen-den-dortigen-juden-nathan> (aufgerufen am 26.11.2025)

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