Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Juden Israel zum Engel und Paulus Stadt zu Preungesheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26997  
Laufzeit / Datum
1567 Juni 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der für die Regierung Hanau in Rottweil tätige Hofgerichtsprokurator berichtet Räten und Befehlhabern, daß sich die verlangte Remission der von dem Frankfurter Juden Israel zum Engel gegen Paulus Stadt zu Preungesheim verzögert, da Israels Anwalt einen Schuldbrief vorgelegt hat, in dem von Stadt der Verzicht auf seine Rechtsfreiheit beeidet worden ist. Daher war nur eine Prozeßvertagung bis nach Jacobi zu erreichen. Was die hanauische Beschwerde über die Ächtung des Schultheißen zu Eckenheim angeht, so war die 1565 erlangte Remission des Prozesses an das Hofgericht Hanau rechtsunwirksam und der Anwalt des Juden hat fristgerecht begründen können, warum diese Klage vor das Hofgericht Rottweil gehört. Da der Schultheiß es in der Folge unterlassen hat, sich in Rottweil zu verantworten, ist die Acht über ihn zu Recht verhängt worden.

Ausfertigung

Papier, Präsentatum Hanau, den 18. Juni 1567

Ausstellungsort

Rottweil

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Juden Israel zum Engel und Paulus Stadt zu Preungesheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4271_rechtsstreit-zwischen-dem-frankfurter-juden-israel-zum-engel-und-paulus-stadt-zu-preungesheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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