Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Juden Israel zum Engel und Paulus Stadt zu Preungesheim
Stückangaben
Regest
Der für die Regierung Hanau in Rottweil tätige Hofgerichtsprokurator berichtet Räten und Befehlhabern, daß sich die verlangte Remission der von dem Frankfurter Juden Israel zum Engel gegen Paulus Stadt zu Preungesheim verzögert, da Israels Anwalt einen Schuldbrief vorgelegt hat, in dem von Stadt der Verzicht auf seine Rechtsfreiheit beeidet worden ist. Daher war nur eine Prozeßvertagung bis nach Jacobi zu erreichen. Was die hanauische Beschwerde über die Ächtung des Schultheißen zu Eckenheim angeht, so war die 1565 erlangte Remission des Prozesses an das Hofgericht Hanau rechtsunwirksam und der Anwalt des Juden hat fristgerecht begründen können, warum diese Klage vor das Hofgericht Rottweil gehört. Da der Schultheiß es in der Folge unterlassen hat, sich in Rottweil zu verantworten, ist die Acht über ihn zu Recht verhängt worden.
Ausfertigung
Papier, Präsentatum Hanau, den 18. Juni 1567
Ausstellungsort
Rottweil
Weitere Angaben
Bl. 10-12; vgl. auch Regest Nr. 1810 (1567 April 15 - Juni 13) und Regest Nr. 2643 (1579 März 31)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Israel (Israhel), zum Engel zu Frankfurt am Main, Sohn des Simon Wolf, Bruder des David und Wenzel zur goldenen Scheuer und des Uriel Wolf, Vater des Hayumb und Mosche zum Paradies, der Michla und Mergym, Schwiegervater des Schlam zum Engel
- Stadt, Paulus, Einwohner von Eschersheim
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter Juden Israel zum Engel und Paulus Stadt zu Preungesheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4271_rechtsstreit-zwischen-dem-frankfurter-juden-israel-zum-engel-und-paulus-stadt-zu-preungesheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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