Klage des Juden Itzig von Werlau gegen Volpert Sturm
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Itzig von Werlau klagt in seinem und seines Vaters Namen vor dem Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen gegen Volpert Sturm, dessen Mutter "in ihren nötten" Geld bei Itzigs Vater Jotschalck geliehen und ihm dafür einen Gürtel, zwei silberne Schalen, zwei auf 42 fl. geschätzte Becher und drei Stück Silber von 20 Lot für 10 fl. verpfändet hat. Dazu kommt Geld, das sie Jotschalck laut vorgelegter "kerben" schuldete. Da Sturm die Schulden bestreitet und erklärt, sie seien längst verrechnet, und dem Oberamtmann "die sach fast dunckel und nicht gar uffrichtig durch die juden gehandtlet" erscheint, vergleicht er die Parteien dahin, daß Sturm Itzig alle Forderungen mit 24 Talern oder 31 Gulden bezahlen soll, wogegen ihm Itzig die verpfändeten Gegenstände sowie einen weiteren Silberbecher, den er besitzt, bis Johanni zurückzugeben hat. Bricht einer der beiden diesen Vergleich, soll er der Herrschaft 20 fl. Strafe bezahlen.
Ausstellungsort
St. Goar
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle III Rheinfels Nr. 1115 Bd. 3
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Itzig von Werlau gegen Volpert Sturm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4238_klage-des-juden-itzig-von-werlau-gegen-volpert-sturm> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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