Hausverkauf des Juden Joseph zu Assenheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1567 März 10 - Oktober 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Hartmann Bamberger, der das der Herrschaft Hanau gehörende Haus des Juden Joseph zu Assenheim von Joseph und nicht vom hanauischen Keller gekauft hat, bittet die Kanzlei Hanau am 10. März um die Erlaubnis, den Kauf rückgängig machen zu dürfen, da er Schwierigkeiten vom solmsischen und isenburgischen Keller fürchtet, die Josephs Besitz zu Assenheim gepfändet haben. Seine Bitte wird abgelehnt, weil ihm noch niemand das Haus streitig gemacht hat, doch soll er sich, falls dies noch geschieht, wieder an die Kanzlei wenden. Gleichzeitig wird der hanauische Keller aufgefordert zu berichten, warum nicht er das Haus verkauft hat.
Am 18. März antwortet der Keller, daß er den Befehl zum Hausverkauf erst bekommen hat, als sich Joseph und Bamberger schon einig waren, so daß er keine Bedenken hatte, Bamberger gerichtlich als Eigentümer einzusetzen, nachdem ihm Joseph den Gottespfennig gebracht hatte. Die Kaufsumme beträgt 250 fl., die zu Ostern 1567, 1568 und 1569 in Raten von einmal 100 und zweimal 75 fl. gezahlt werden soll. Darauf weist die Kanzlei den Keller an, Bamberger zu fragen, ob er den Kauf halten will, und gegebenenfalls die erste Rate zu erheben und der Kanzlei zu überschicken.
Am 20. Oktober teilen die Räte dem Keller zu Assenheim mit, daß sie sich wegen Bambergers Hauskauf um eine Lösung bemühen werden.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hausverkauf des Juden Joseph zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4229_hausverkauf-des-juden-joseph-zu-assenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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