Ausstellung von Schutzbriefen für die Windecker Juden durch die Kanzlei Hanau

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28527  
Laufzeit / Datum
1567 März 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kanzleiniederschrift

Regest

Der Windecker Jude Joseph von Schleusingen nimmt auf der Kanzlei Hanau seinen Schutzbrief entgegen und stellt einen Revers aus. Die übrigen Windecker Juden Seckels Sohn Haiumb, Mardacheus, Joseph von Assenheim, Gumprecht, Haiumbs Sohn Gumpel, Hirtz von Raitbach, Gottschalck, Hirtz von Heidelbergs Witwe Schönle, der Schulklopfer Joseph und der Färber David werden aufgefordert, ihre Schutzbriefe binnen acht Tagen abzuholen und zu bezahlen oder die Grafschaft Hanau zu verlassen. Der Schulklopfer und der Färber, die ihre Armut geltend machen und erklären, als Diener der jüdischen Gemeinde die 8 fl. Schutzgeld nicht aufbringen zu können, werden, da sie jeder eine eigene Wohnung unterhalten, ebenfalls aufgefordert, sich binnen acht Tagen zu entscheiden.
Laut Kanzleivermerk zahlen auf diese Aufforderung hin Mardocheus, Hirtz von Raitbach und Gottschalck.
Die Kanzlei stellt ferner einen Schutzbrief für Gumprecht von Kesselstadt aus.

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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ausstellung von Schutzbriefen für die Windecker Juden durch die Kanzlei Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4222_ausstellung-von-schutzbriefen-fuer-die-windecker-juden-durch-die-kanzlei-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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