Forderungen des Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt an Conz Düber zu Nidda
Stückangaben
Regest
Am 5. August 1566 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Nidda davon, daß über Conz Düber zu Nidda aufgrund der Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel die Acht verhängt wurde. Einen Tag später erteilt das Hofgericht Israhel zur Deckung seiner Forderung von etwa 100 fl. die Anleitung auf Dübers Habe.
Am 26. August muß Israhel unter Strafandrohung vor der Kanzlei Hanau geloben, dafür zu sorgen, daß Dübers Ächtung aufgehoben wird, weil er mit seiner Klage gegen die Bedingungen des ihm erteilten Generalgeleits verstoßen hat.
Weitere Angaben
Bl. 2-4
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt an Conz Düber zu Nidda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4168_forderungen-des-juden-israhel-zum-engel-zu-frankfurt-an-conz-dueber-zu-nidda> (aufgerufen am 25.11.2025)
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