Forderungen des Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt an Conz Düber zu Nidda

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 27821  
Laufzeit / Datum
1566 August 5 - 26
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 5. August 1566 unterrichtet das Hofgericht Rottweil Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Nidda davon, daß über Conz Düber zu Nidda aufgrund der Klage des Frankfurter Juden Israhel zum Engel die Acht verhängt wurde. Einen Tag später erteilt das Hofgericht Israhel zur Deckung seiner Forderung von etwa 100 fl. die Anleitung auf Dübers Habe.
Am 26. August muß Israhel unter Strafandrohung vor der Kanzlei Hanau geloben, dafür zu sorgen, daß Dübers Ächtung aufgehoben wird, weil er mit seiner Klage gegen die Bedingungen des ihm erteilten Generalgeleits verstoßen hat.

Weitere Angaben

Bl. 2-4

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Juden Israhel zum Engel zu Frankfurt an Conz Düber zu Nidda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4168_forderungen-des-juden-israhel-zum-engel-zu-frankfurt-an-conz-dueber-zu-nidda> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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