Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an Peter Huchemer zu Bockenheim und die Müllerin Ermel zu Assenheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1565 November 15 - 1566 Januar 10
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Schulden halber von dem Frankfurter Juden Israhel zum Engel verklagte Peter Huchemer von Bockenheim beruft sich am 15. November 1565 vor der Kanzlei Hanau auf die Müllerin Ermel zu Assenheim und ihren Sohn, so daß beschlossen wird, beide zum 22. November vorzuladen.
Am 22. November erklärt Huchemer vor der Kanzlei, daß er von der Müllerin für 113 fl. die Güter ihres Schwiegersohnes Sanger Henn gekauft und sie ihm dabei Schadloshaltung zugesichert hat. Da Sanger Henn Israhel zum Engel 40 fl. und 5 Viertel 3 Simmer Korn schuldig war, hat der Jude in Rottweil ein Urteil und die Anleitung auf Sangers Güter erwirkt und fordert von Huchemer Bezahlung. Darauf wird die Müllerin aufgefordert, Huchemer zum kommenden Stephanstag [Dezember 26] 55 fl. und 3 Simmer Korn zu liefern.
Am 27. Dezember klagt die Müllerin, daß Sanger, der vor zwei Jahren mit seiner Frau an der Pest gestorben ist, auf dem Totenbett bekannt hat, Israhel 5 fl. schuldig zu sein. Der Jude hat aber die ihm angebotene Abrechnung mit dem Bemerken abgelehnt, er habe mit der Verwandtschaft nichts zu schaffen, so daß die Müllerin der Meinung war, ihm nichts mehr schuldig zu sein. Erst nach dem Verkauf der Güter hat Israhel behauptet, sie seien ihm verpfändet. Die Müllerin fühlt sich zu der Zahlung, zu der sie in Abwesenheit und nur durch ihren Sohn vertreten verurteilt wurde, durchaus nicht verpflichtet, da sie bereits Sangers Kinder unterhalten muß und aus dem Güterverkauf nichts für sich selbst behalten hat. Sie hat vielmehr den Verdacht, als hätten sich Huchemer und Israhel zu ihrem Nachteil geeinigt. Sollte sie aber zahlen müssen, so bittet sie dies in zwei Raten zu Weihnachten 1566 und 1567 tun zu dürfen.
Es wird ihr versprochen, daß man sich um Israels Einverständnis mit dieser Regelung bemühen wird.
Am 10. Januar 1566 wird vor der Kanzlei Hanau ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen. Die Müllerin soll Huchemer im Herbst 1566 und 1567 je 27 1/2 fl. und 1567 auch die 3 Simmer Korn liefern. Unterbleibt diese Zahlung, soll Huchemer Israhel als Bürge und Selbstschuldner zufriedenstellen.

Weitere Angaben

1565 Bl. 279r; vgl. auch HStAM, Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3 1565-1566 Bl. 342v-346r und Regest Nr. 2134 (1572 März 19-24)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an Peter Huchemer zu Bockenheim und die Müllerin Ermel zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4129_forderungen-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-an-peter-huchemer-zu-bockenheim-und-die-muellerin-ermel-zu-assenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4129