Schmidts Lips zu Roßdorf bekennt, daß ihm der Windecker Jude Symon Geld geliehen hat
Stückangaben
Regest
Schmidts Lips zu Roßdorf bekennt vor dem Stadtschreiber zu Windecken, daß ihm der Windecker Jude Symon 10 fl. zinslos bis Ostern und danach zu einem Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden geliehen und auch den Batzen für die Ausstellung der Schuldverschreibung bezahlt hat.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit hebräischem Dorsalvermerk; ein weiterer Dorsalvermerk besagt, daß Schmidt und der Jude sich am 24. April 1567 vor der Kanzlei Hanau verglichen haben, und verweist auf das Judenbuch B Fol. 32c.
Weitere Angaben
Bl. 28
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schmidts Lips zu Roßdorf bekennt, daß ihm der Windecker Jude Symon Geld geliehen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4075_schmidts-lips-zu-rossdorf-bekennt-dass-ihm-der-windecker-jude-symon-geld-geliehen-hat> (aufgerufen am 26.11.2025)
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