Vergleich zwischen dem Juden Gumprecht zu Windecken und Ebelts Peter zu Roßdorf
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Gumprecht zu Windecken legt dem Hofgericht Hanau eine bereits seit einem Jahr verfallene Schuldverschreibung über 12 fl. vor und fordert im Namen seiner Schwester Fromeden von Ebelts Peter zu Roßdorf Bezahlung. Da sich der Beklagte für zahlungsunfähig erklärt, werden die Parteien dahin verglichen, daß die Schuld zu Martini 1563 bezahlt werden soll. Geschieht das nicht, hat der Beklagte alle sich aus der Verzögerung ergebenden Kosten zu tragen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 3 1561/62 Bl. 71v.
Indizes
Personen
- Gumprecht, zu Windecken, Sohn des Ascher und der Brentle, Bruder von Frommeth, Joseph und Simon, verheiratet mit Meirs Tochter Kele
- Fromut (Fromeden), aus Windecken, später zu Neustadt an der Saale und Meineweh, Tochter des Ascher und der Brentle, Schwester von Gumprecht, Joseph und Simon, verheiratet mit 1. Elias aus Schleusingen, 2. Samuel aus Neustadt a. d. Saale, später zu Meineweh
- Ebelt, Peter, Einwohner von Roßdorf
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen dem Juden Gumprecht zu Windecken und Ebelts Peter zu Roßdorf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3948_vergleich-zwischen-dem-juden-gumprecht-zu-windecken-und-ebelts-peter-zu-rossdorf> (aufgerufen am 28.11.2025)
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