Geleitbrief Landgraf Wilhelms IV. für den Juden Joseph zu Frankfurt und seinen Sohn Hirsch
Stückangaben
Regest-Typ
Konzept
Regest
Landgraf Wilhelm von Hessen bekundet, daß er dem Frankfurter Juden Joseph [zum goldenen Schwan] und dessen Sohn Hirsch auf ihr Bitten und unter der Bedingung, daß sie weder Wucher noch unehrliche Geschäfte treiben, bis auf Widerruf Geleit gewährt hat, damit sie und ihre Diener in Verrichtung ihrer Geschäfte durch Hessen reisen können. Die Beamten sind angewiesen, weder Zoll noch Geleitsgeld von ihnen zu erheben.
Ausstellungsort
Frankfurt
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Geleitbrief Landgraf Wilhelms IV. für den Juden Joseph zu Frankfurt und seinen Sohn Hirsch“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3942_geleitbrief-landgraf-wilhelms-iv-fuer-den-juden-joseph-zu-frankfurt-und-seinen-sohn-hirsch> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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