Abrechnung zwischen Henches Cunz aus Nordenstadt und dem Juden Wenzel zu Frankfurt

HStAM 3 Nr. 1818  
Laufzeit / Datum
1561 Oktober 13
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Statthaltern und Räten zu Kassel [um den 17. August 1564] übergebene Abschrift

Regest

Der Schultheiß zu Nordenstadt bekundet, daß Henches Cunz, Bürger ebenda, und der Jude Wenzel zur goldenen Scheuer zu Frankfurt vor ihm miteinander abgerechnet haben. Dabei ist Cunz dem Juden 105 fl. Hauptgeld schuldig geblieben, wofür er ihm statt Zinsen jährlich im Herbst 1/2 Fuder Wein und einen Sack Hafer liefern soll.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abrechnung zwischen Henches Cunz aus Nordenstadt und dem Juden Wenzel zu Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3914_abrechnung-zwischen-henches-cunz-aus-nordenstadt-und-dem-juden-wenzel-zu-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)

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