Der Jude Joseph bittet, den Vater seiner ersten Frau bei sich in Windecken aufnehmen zu dürfen

HStAM 86 Nr. 25926; 27998  
Laufzeit / Datum
1558 [Mitte Oktober] - Oktober 27
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Joseph, der sich nach dem Tod seiner ersten Frau in Northeim in Windecken zum zweiten Mal verheiratet hat und dort seit zwei Jahren lebt, bittet um die Erlaubnis, den Vater seiner ersten Frau bei sich aufnehmen zu dürfen, da der etwa sechzigjährige alte, abgelebte Mann keine anderen Leibeserben hat als die beiden Kinder aus Josephs erster Ehe. Er ist bereit, halb soviel Schutzgeld zu bezahlen wie Joseph, und legt ein Leumundszeugnis der Stadt Northeim vor, das ihm Wohlverhalten bescheinigt. Josephs zweite Frau Gude bietet der Gräfin von Hanau ihre Dienste an.
Am 27. Oktober bekundet der Jude Martogiaß von Schleusingen, daß ihn Graf Philipp von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 2 fl. zu Windecken aufgenommen hat. Es gelten die in der Grafschaft Hanau üblichen Schutzbestimmungen.

Archivangaben

Altsignatur

86 Hanauer Nachträge Nr. 25926 und 27998.

Arcinsys-ID

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Joseph bittet, den Vater seiner ersten Frau bei sich in Windecken aufnehmen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3878_der-jude-joseph-bittet-den-vater-seiner-ersten-frau-bei-sich-in-windecken-aufnehmen-zu-duerfen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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