Der Jude Joseph bittet, den Vater seiner ersten Frau bei sich in Windecken aufnehmen zu dürfen
Stückangaben
Regest
Der Jude Joseph, der sich nach dem Tod seiner ersten Frau in Northeim in Windecken zum zweiten Mal verheiratet hat und dort seit zwei Jahren lebt, bittet um die Erlaubnis, den Vater seiner ersten Frau bei sich aufnehmen zu dürfen, da der etwa sechzigjährige alte, abgelebte Mann keine anderen Leibeserben hat als die beiden Kinder aus Josephs erster Ehe. Er ist bereit, halb soviel Schutzgeld zu bezahlen wie Joseph, und legt ein Leumundszeugnis der Stadt Northeim vor, das ihm Wohlverhalten bescheinigt. Josephs zweite Frau Gude bietet der Gräfin von Hanau ihre Dienste an.
Am 27. Oktober bekundet der Jude Martogiaß von Schleusingen, daß ihn Graf Philipp von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 2 fl. zu Windecken aufgenommen hat. Es gelten die in der Grafschaft Hanau üblichen Schutzbestimmungen.
Indizes
Personen
- Joseph, aus Schleusingen, später in Northeim und Windecken, verheiratet mit 1. der Tochter des Martogiaß von Schleusingen, 2. Guda, Vater der Färberin Bela und der Fromuth
- Gütlin (Gude), zu Windecken, verheiratet mit Joseph aus Schleusingen
- Hanau-Münzenberg, Philipp III. von, Graf
- Hanau-Münzenberg, Helene von, Gräfin
- Mardochai (Martogiaß), aus Schleusingen, zeitweise in Northeim, später in Windecken, Schwiegervater des Joseph aus Schleusingen
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Sachbegriffe
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Joseph bittet, den Vater seiner ersten Frau bei sich in Windecken aufnehmen zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3878_der-jude-joseph-bittet-den-vater-seiner-ersten-frau-bei-sich-in-windecken-aufnehmen-zu-duerfen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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