Bestrafung des Juden Marthge zu Münzenberg wegen Schlachtung einer kranken Kuh

HStAM 86 Nr. 6000  
Laufzeit / Datum
1552 Januar 15 - 25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Bestrafung des Juden Marthge zu Münzenberg wegen Schlachtung einer kranken Kuh
Der Münzenberger Jude Marthge beklagt sich bei Graf Philipp von Hanau, daß ihn die Keller vorgeladen und ihm eine Strafe von 20 Talern angekündigt haben, weil er eine kranke Kuh geschlachtet hätte. In seinem Schrecken hat er um eine Frist zur Vorbereitung seiner Verteidigung und um die Benennung von Zeugen gebeten. Nach kurzer Beratung haben ihm die Keller geantwortet, wenn er nicht aussagen wolle, könne er heimgehen, sie wollten dem Schinder einen Boten schicken und Marthge die Messer vor die Tür hängen lassen. Als alle Unschuldsbeteuerungen vergeblich blieben, hat Marthge den hanauischen Keller gebeten, ein Zeugenverhör anzustellen und ihm das Ergebnis abschriftlich mitzuteilen, was dieser auch versprochen, aber nicht gehalten hat. Marthge, der bei dem Keller einen besonderen Groll und Neid gegen sich vermutet, bittet, diesen und den Zentgrafen anzuweisen, die Angelegenheit bis zu einem Entscheid durch Graf Philipp oder seine Räte beruhen zu lassen.
Diese Klage wird dem hanauischen Keller in Münzenberg übersandt, der streng getadelt wird, daß er den unter hanauischem Schutz lebenden Juden, dessen Bestrafung allein Graf Philipp und seinem Bruder zusteht, durch die anderen Keller hat beschweren lassen. Darauf antwortet der Keller am 25. Januar, daß Rat und Gemeinde zu Münzenberg sich am 6. Januar bei ihm und den Kellern der Mitherren beschwert haben, weil Marthge eine kranke Kuh geschlachtet, "das gilunge" einem Münzenberger Bürger verkauft und das Fleisch einem anderen Bürger angeboten hat. Weil letzterer rechtzeitig gewarnt wurde, hat Marthge das Fleisch dann nach Gambach verkauft. Obwohl Christen und Juden viermal jährlich beim "ungebot" vor falscher Ware und faulem Kauf gewarnt werden, halten sich die Juden nicht daran. Der Rat hat von den Kellern die Vollstreckung der von ihm über Marthge verhängten Strafe verlangt, sich durch nichts abweisen lassen und sich erst zufriedengegeben, als die Keller versprochen haben, den Fall vor dem Baumeister prüfen zu lassen und Marthge gegebenenfalls wie einen Christen zu bestrafen. Die Keller haben den Juden vorgeladen und ihm, um die Gemeinde zu beruhigen, 20 Taler Strafe auferlegt, die sie ihm dann aber letztlich doch nicht abgenommen haben. Der hanauische Keller entschuldigt seine verspätete Berichterstattung mit Krankheit.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Bestrafung des Juden Marthge zu Münzenberg wegen Schlachtung einer kranken Kuh“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3808_bestrafung-des-juden-marthge-zu-muenzenberg-wegen-schlachtung-einer-kranken-kuh> (aufgerufen am 26.11.2025)

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