Der Frankfurter Jude Schlam zum Horn rechnet zu Hochstadt mit Schuldnern und Gläubigern ab
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleinträge
Regest
Der Frankfurter Jude Schlam (Schlamma) zum Horn rechnet zu Hochstadt vor dem hanauischen Oberamtmann mit Schuldnern und Gläubigern ab.
Die Brüder Caspar und Peter Steul von Wachenbuchen bekennen, daß sie ihrer Mutter wegen 12 fl. 3 Schilling 1 Denar schulden und sollen bis Mittfasten zahlen, andernfalls hat ihr Bruder Hans Steul zu Kilianstädten die Zahlung zu übernehmen.
In Anbetracht der Armut von Schawern Martin zu Wachenbuchen senkt Schlam seine Forderung von 29 1/2 fl. auf 16 fl., die im kommenden und folgenden Herbst in Raten von je 8 fl. bezahlt werden sollen. Der Schultheiß von Wachenbuchen soll darauf achten, daß Martin nichts von seinen Gütern verkauft oder verpfändet, ehe Schlam bezahlt ist.
Buchen Claus von Hochstadt soll die geschuldeten 11 1/2 fl. im kommenden und dem folgenden Herbst in Raten von je 5 fl. 18 Schilling bezahlen.
Henrich Bender behauptet, Schlam die geforderten 5 fl. bereits durch einen Boten geschickt zu haben. Da Schlam bestreitet, das Geld erhalten zu haben, wird er an das Landgericht verwiesen.
Michel Schelnflegel bezahlt für seinen Schwager Lorenz Riger von Mittelbuchen 2 fl. und fordert die Herausgabe eines Fasses von 4 Ohm, das er Schlam in einem dürren Sommer geliehen hat und das dieser laut ergangener Weisung bereits vor sechs Jahren hätte zurückgeben sollen. Schlam sagt die Rückgabe zu, sofern sich die von Schelnflegel zitierte Weisung im Bescheidbuch findet.
Die Vormünder von Jacob Draps Kindern bezahlen alle Schulden bis auf 1 fl., den sie erst herausgeben wollen, wenn Schlam ein zurückbehaltenes neues halbfudriges Faß zurückgibt.
Asmus Metzlers Witwe erklärt, daß ihr Mann die von Schlam geforderten 9 fl. bezahlt hat. Darauf wird ein Vergleich geschlossen, wonach die Witwe Schlam im Herbst 5 fl. zahlen und dieser damit zufrieden sein soll.
Von Deinges Hansen Erben fordert Schlam 32 fl. Da Deinges Hans diese Schuld zu Lebzeiten bestritten hat und der Amtmann die Parteien mit Bescheid vom 17. März 1547 auf den Rechtsweg verwiesen hatte, wird ein Vergleich geschlossen, wonach sich Schlam an 15 fl. genügen läßt, die ihm in Raten von je 7 1/2 fl. zur Fastenmesse und im Herbst bezahlt werden sollen.
Der Gerichtsschreiber von Bergen fordert im Namen der Testamentsvollstrecker des Scholasters Nicolaus Spitzer 74 fl. 9 Albus. Schlam anerkennt diese Schuld bis auf 2 fl. und fordert seinerseits von Fischers Bechtold 18 und von Gangolf Kester 46 fl. Beide erklären sich bereit. den Gerichtsschreiber von Schlams wegen zu bezahlen. Kester verspricht im kommenden und dem folgenden Herbst je 23 fl. zu bezahlen, Fischer will seine 18 fl. noch im Herbst entrichten. Von den restlichen 10 fl. 9 Albus soll Schlam dem Gerichtsschreiber binnen acht Tagen 8 fl. 9 Albus bezahlen und ihm, sofern er seine Forderung belegen kann, auch die strittigen 2 fl. geben.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 1 Bl. 431v-438r.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Salomon (Schlam), zum Horn zu Frankfurt am Main, verheiratet mit Michle
- Spitzer, Nicolaus, Scholaster, Einwohner von Bergen
- Fischer, Bechtold, Einwohner von Groschlag
- Metzler, Asmus, Einwohner von Hochstadt
- Buchen, Claus, Einwohner von Hochstadt
- Deinges Hans, Einwohner von Hochstadt
- Kester, Gangolf, Einwohner von Hochstadt
- Bender, Henrich, Einwohner von Hochstadt
- Drap, Jacob, Einwohner von Hochstadt
- Schelnflegel, Michel, Einwohner von Hochstadt
- Steul, Hans, Einwohner von Kilianstädten
- Riger, Lorenz, Einwohner von Mittelbuchen
- Steul, Caspar, Einwohner von Wachenbuchen
- Schawer, Martin, Einwohner von Wachenbuchen
- Steul, Peter, Einwohner von Wachenbuchen
Orte
Sachbegriffe
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Frankfurter Jude Schlam zum Horn rechnet zu Hochstadt mit Schuldnern und Gläubigern ab“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3798_der-frankfurter-jude-schlam-zum-horn-rechnet-zu-hochstadt-mit-schuldnern-und-glaeubigern-ab> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3798